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   BAG, 11.11.1982 - 2 AZR 552/81   

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https://dejure.org/1982,108
BAG, 11.11.1982 - 2 AZR 552/81 (https://dejure.org/1982,108)
BAG, Entscheidung vom 11.11.1982 - 2 AZR 552/81 (https://dejure.org/1982,108)
BAG, Entscheidung vom 11. November 1982 - 2 AZR 552/81 (https://dejure.org/1982,108)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1983, 1443
  • BB 1984, 1298
 
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Wird zitiert von ... (93)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 31.12.1956 - 2 AZR 352/54

    Arbeitsentgelt: Umfang einer Lohnpfändung

    Auszug aus BAG, 11.11.1982 - 2 AZR 552/81
    Das Landesarbeitsgericht hat den Antrag zwar anders verstanden, jedoch schadet dies nicht, da das Revisionsgericht an die Auslegung einer Prozeßhandlung durch das Berufungsgericht nicht gebunden ist (BAG 3, 199, 202; BGHZ 13, 133, 134).
  • BAG, 02.06.1976 - 5 AZR 131/75

    Abhängigkeit - Befristeter Arbeitsvertrag - Feststellung der

    Auszug aus BAG, 11.11.1982 - 2 AZR 552/81
    Der Fünfte Senat hat im Urteil vom 2. Juni 1976 (- 5 AZR 131/75 - AP Nr. 20 zu § 611 BGB Abhängigkeit) entschieden, der Inhalt des Arbeitsvertrages lasse sich immer dann genügend bestimmen, wenn der Arbeitnehmer begehre, in einem Vollzeitarbeitsverhältnis zu stehen und die Arbeitsbedingungen sich im übrigen aus einem Tarifvertrag ergeben.
  • BAG, 02.11.1961 - 2 AZR 66/61

    Verwirkung einer Feststellungsklage

    Auszug aus BAG, 11.11.1982 - 2 AZR 552/81
    Der Vertrauensschutz muß dabei so dringend sein, daß das Interesse des Klägers an der sachlichen Prüfung demgegenüber zurücktreten muß(BAG Urteil vom 2. November 1961 - 2 AZR 66/61 - AP Nr. 1 zu § 242 BGB Prozeßverwirkung).
  • BGH, 23.04.1954 - V ZR 145/52

    Vorkaufsrecht bei Erwerb durch Miteigentümer

    Auszug aus BAG, 11.11.1982 - 2 AZR 552/81
    Das Landesarbeitsgericht hat den Antrag zwar anders verstanden, jedoch schadet dies nicht, da das Revisionsgericht an die Auslegung einer Prozeßhandlung durch das Berufungsgericht nicht gebunden ist (BAG 3, 199, 202; BGHZ 13, 133, 134).
  • BAG, 06.12.1976 - 2 AZR 470/75

    Arbeitsverhältnis: Bemessung der Wartezeit nach § 1 KSchG bei mehreren

    Auszug aus BAG, 11.11.1982 - 2 AZR 552/81
    Dabei soll es insbesondere auf Anlaß und Dauer der Unterbrechung sowie Art der Weiterbeschäftigung ankommen (BAG Urteil vom 6. Dezember 1976 - 2 AZR 470/75 - AP Nr. 2 zu § 1 KSchG 1969 Wartezeit; vgl. auch KR-Becker, § 1 KSchG Rz 57).
  • BAG, 07.03.1980 - 7 AZR 177/78

    Befristetes Arbeitsverhältnis - Zeitablauf - Unwirksamkeit der Befristung -

    Auszug aus BAG, 11.11.1982 - 2 AZR 552/81
    Der Siebte Senat hat jedenfalls die analoge Anwendung des § 4 KSchG mit der Begründung ausgeschlossen, dies wäre eine unzulässige Rechtsfortbildung (Urteil vom 7. März 1980 - 7 AZR 177/78 - AP Nr. 54 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag), hat aber weiter ausgeführt, die Klagebefugnis könne prozeßrechtlich verwirkt sein.
  • BAG, 18.01.1979 - 2 AZR 254/77

    Rechtlich unterbrochene Arbeitsverhältnisse - Enger sachlicher Zusammenhang -

    Auszug aus BAG, 11.11.1982 - 2 AZR 552/81
    Nach einer weiteren Senatsentscheidung soll ein enger sachlicher Zusammenhang zwischen zwei rechtlich unterbrochenen Arbeitsverhältnissen in aller Regel zu verneinen sein, wenn die Zeit der Unterbrechung verhältnismäßig lange - dort über vier Monate - gedauert hat (BAG Urteil vom 18. Januar 1979 - 2 AZR 254/77 - AP Nr. 3 zu § 1 KSchG 1969 Wartezeit).
  • BAG, 12.10.1960 - GS 1/59

    Befristung mit sachlichem Grund / Beendigung durch Fristablauf bei schwangerer

    Auszug aus BAG, 11.11.1982 - 2 AZR 552/81
    Dies ergibt sich aus den vom Großen Senat entwickelten (BAG 10, 65) und in der Folgezeit vom Bundesarbeitsgericht weitergeführten Grundsätzen zur Befristungskontrolle.
  • LAG Baden-Württemberg, 28.02.2002 - 4 Sa 68/01

    Probezeitvereinbarung - Beendigung, Neubegründung eines Arbeitsverhältnisses

    Dasselbe gilt, wenn ein Arbeitsverhältnis mehrmals befristet wird, für die Frage, ob die Befristungskontrolle im Hinblick auf die mögliche Umgehung des Kündigungsschutzgesetzes eingreift (BAG, Urteil vom 11. November 1982 - 2 AZR 552/81 - AP § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 71; zur Anrechenbarkeit bezüglich der Wartezeit des § 1 Abs. 1 KSchG vgl. auch im Einzelnen KR-Etzel, § 1 KSchG Rz. 118 ff. mit zahlreichen Nachweisen).
  • BAG, 15.12.2005 - 2 AZR 148/05

    Kündigungsfrist und Klageerhebungsfrist nach § 4 KSchG nF

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann das Recht, eine Klage zu erheben, verwirkt werden (Senat 20. Mai 1988 - 2 AZR 711/87 - AP BGB § 242 Prozessverwirkung Nr. 5 = EzA BGB § 242 Prozessverwirkung Nr. 1; 11. November 1982 - 2 AZR 552/81 - AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 71 = EzA BGB § 620 Nr. 61; 9. Januar 1987 - 2 AZR 37/86 - und - 2 AZR 126/86 - 2. November 1961 - 2 AZR 66/61 - BAGE 11, 353).
  • BAG, 22.05.2003 - 2 AZR 426/02

    Kündigungsschutz - Wartezeit - Treuwidrigkeit - Maßregelungsverbot

    Eine feste Begrenzung für den Zeitraum, bis zu dem Unterbrechungen außer Betracht bleiben können, besteht nicht, auch wenn, wie § 4 KSchG, § 17 TzBfG, § 613a Abs. 6 BGB zeigen, der Gesetzgeber in Bestandsschutzfragen rasche Gewißheit der Parteien anstrebt (vgl. BAG 15. Dezember 1983 - 2 AZR 166/82 - ein Monat und zehn Tage: kein enger sachlicher Zusammenhang; 20. August 1998 - 2 AZR 83/98 - BAGE 89, 307 - ein Monat und 23 Tage: kein enger sachlicher Zusammenhang; 10. Mai 1989 - 7 AZR 450/88 - BAGE 62, 48 - zwei Monate: kein enger sachlicher Zusammenhang; 11. November 1982 - 2 AZR 552/81 - AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 71 = EzA BGB § 620 Nr. 61 - 2 2/3 Monate: kein enger sachlicher Zusammenhang; 20. August 1998 - 2 AZR 76/98 - AP KSchG 1969 § 1 Wartezeit Nr. 9 = EzA KSchG § 1 Nr. 49 - 6 Wochen: enger sachlicher Zusammenhang).
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